Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis verlängern

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie Ihren Bewohnerparkausweis verlängern.

    Beschreibung

    Sie können Ihren Bewohnerparkausweis, der Sie zum Parken für speziell ausgewiesene Zonen berechtigt, verlängern.

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Beratung Bürgerbüro Mitte im Servicezentrum Stadthaus 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Brüning-Straße 7

    48143 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wolbeck in der Bezirksverwaltung Südost

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 7

    48167 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gremmendorf - derzeit geschlossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albersloher Weg 550

    48167 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gievenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüschhausweg 17

    48161 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Kinderhaus in der Bezirksverwaltung Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Idenbrockplatz 8

    48159 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Vennemannstraße 5

    48157 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Coerde - derzeit geschlossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamannplatz 39

    48157 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Hiltrup in der Bezirksverwaltung Hiltrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Patronatsstraße 20

    48165 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Roxel in der Bezirksverwaltung West

    Adresse

    Hausanschrift

    Pantaleonplatz 7

    48161 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Münster

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • aktuelle Meldebestätigung
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
    • Vollmacht, wenn für Sie eine Vertreterin oder ein Vertreter den Bewohnerparkausweis verlängert

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden und Städte können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Münster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de