Bewohnerparkausweis verlängern
Beschreibung
Sie können Ihren Bewohnerparkausweis, der Sie zum Parken für speziell ausgewiesene Zonen berechtigt, verlängern.
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich Tiefbau · Straße · Grün
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 2407-6601
Fax: 0211 2407-3302
erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- aktuelle Meldebestätigung
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- Vollmacht, wenn für Sie eine Vertreterin oder ein Vertreter den Bewohnerparkausweis verlängert
Voraussetzungen
Hinweise für Erkrath
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet (Bahnstraße (zwischen Kreuzstraße und dem Beginn der Fußgängerzone), Gartenstraße, Bavierstraße und Gerberstraße (zwischen Bongardstraße und Fußgängerzone) gemeldet,
- Ihnen steht kein privater Stellplatz außerhalb des öffentlichen Straßenraumes zur Verfügung und
- das Fahrzeug, für das Sie die Genehmigung beantragen, ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Erkrath
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Erkrath
Verfahrensablauf
Den Bewohnerparkausweis können Sie online beantragen. Die Genehmigung, der Bewohnerparkausweis sowie der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugesandt.
Fristen
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Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zwei Jahre gültig. Bitte beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig vor Ablauf eine neue Genehmigung.
Kosten
Hinweise für Erkrath
Kosten
Die Genehmigung wird für zwei Jahre erteilt. Die Gebühr für die Erteilung der Genehmigung beträgt 56,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen