Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung

    Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Für die Aufhebung des Sonn- und Feiertagsverbotes kann bei der Abteilung Straßenwesen, Sachgebiet Unfall und Verkehr des Kreises Soest ein Antrag gestellt werden, wenn die Ladung im Kreis Soest aufgenommen wird oder der Antragsteller dort seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Der Antrag sollte spätestens eine Woche vor Antritt der Fahrt gestellt werden.

    Fahrzeuge, die nicht unter das Verbot fallen
    • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
    • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
    • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger),
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
    • Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
    • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
    Waren, Transportgüter und Fahrten, die von dem Verbot ausgenommen sind
    • Kombinierter Güterverkehr Schiene - Straße
    • Kombinierter Güterverkehr Hafen - Straße
    • Frische Milch und frische Milcherzeugnisse
    • Frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse
    • Frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse
    • Leicht verderbliches Obst und Gemüse
    • Leerfahrten, die im Zusammenhang mit einigen der zuvor genannten Fahrten stehen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Unfall und Verkehr

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Kraftfahrzeugschein
    • Dringlichkeitsbescheinigung (bei Daueranträgen)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    §§ 30 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Ziffer 7 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

      nicht gewerblich   gewerblich    Einzelgenehmigung 25 EUR   75 EUR Dauergenehmigung 6 Monate 100 EUR   200 EUR Dauergenehmigung 12 Monate 200 EUR   400 EUR

    Zahlungsarten:

    • Überweisung
    • Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de