Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung

    Ausnahmen vom Ferienfahrverbot für Lkw

    Hinweise für Lippe

    Das Ferienfahrtverbot für große Lkw in den Monaten Juli und August - erfahren Sie hier, wann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Für Lkw über 7,5 Tonnen sowie alle Lkw mit Anhänger gibt es in der Hauptreisezeit -vom 01. Juli bis 31. August eines jeden Jahres- zusätzliche Fahrverbote.

    An Samstagen in der Zeit von 07:00 - 20:00 Uhr dürfen diese Lkw auf den meisten Autobahnen nicht fahren. Um welche Autobahnen es sich genau handelt, können Sie unter Rechtsgrundlagen lesen.


    Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

    Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen fahren:

    • Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeuge im Einsatz
    • Lkw im kombinierten Güterverkehr
      • Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger
      • Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).


    Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen befördert werden:

    • frische Milch und frische Milcherzeugnisse,
    • frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse,
    • frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischerzeugnisse sowie
    • leicht verderbliches Obst und Gemüse.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung und -lenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1410

    Fax: +49 5231 62-1959

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Folgende Angaben sind erforderlich:

    • vollständige Personalien

    • die Kennzeichen von Zugfahrzeug und ggf. Anhänger

    • Abgangs- und Zielort

    • Zweck der Fahrt

    • Angaben zur Ladung

    • Fracht- und Begleitpapiere

    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Anhängerschein

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Der Transport muss dringend sein. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe reichen nicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Achtung!

    Antragsteller aus den Städten Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wenden sich bitte direkt an ihre Stadtverwaltung.
    Zuständig ist in Bad Salzuflen und Lemgo das Tiefbauamt, in Detmold der Fachbereich Bau- und Verkehrswesen und in Lage das Ordnungsamt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de