KFZ-Schein Adressänderung (nur nach erfolgter Ummeldung im Kreis Unna)
Hinweise für Lünen
Wenn Sie innerhalb des Kreises Unna umgezogen sind, kann das Bürgerbüro die Adresse auf Ihrem KFZ-Schein (ZB I) ändern.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Bei Ummeldungen innerhalb des Kreises Unna kann die Änderung der Anschrift im Kfz-Schein beim Bürgerbüro vorgenommen werden. Ebenso kann die Änderung bei der Zulassungsstelle in Unna oder Lünen erfolgen. Zur Änderung der Anschrift sind Sie verpflichtet.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kreis-unna.de/Mobilit%C3%A4t/Kfz/Zulassung/Kfz-%C3%84nderung-Halterdaten.php?object=tx,3674.2.1&ModID=10&FID=3674.647.1&NavID=3674.263&La=1&call=suche
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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• Personalausweis bzw. Reisepass
• Fahrzeugschein (ZB I)
Formulare
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Voraussetzungen
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Ihr Fahrzeug muss im Kreis Unna zugelassen sein.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 13 FZV - https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__13.html
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html#BJNR009800011BJNE000100000
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Der KFZ-Schein wird direkt vor Ort geändert.
Kosten
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10,80 Euro pro Fahrzeugschein
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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