Zulassungsbescheinigung Teil I

    KFZ-Schein Adressänderung (nur nach erfolgter Ummeldung im Kreis Unna)

    Hinweise für Lünen

    Wenn Sie innerhalb des Kreises Unna umgezogen sind, kann das Bürgerbüro die Adresse auf Ihrem KFZ-Schein (ZB I) ändern. 

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Bei Ummeldungen innerhalb des Kreises Unna kann die Änderung der Anschrift im Kfz-Schein beim Bürgerbüro vorgenommen werden. Ebenso kann die Änderung bei der Zulassungsstelle in Unna oder Lünen erfolgen. Zur Änderung der Anschrift sind Sie verpflichtet.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kreis-unna.de/Mobilit%C3%A4t/Kfz/Zulassung/Kfz-%C3%84nderung-Halterdaten.php?object=tx,3674.2.1&ModID=10&FID=3674.647.1&NavID=3674.263&La=1&call=suche

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2030

    Fax: 02306 104-211110

    E-Mail: buergerbuero@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • Fahrzeugschein (ZB I)

    Formulare

    Hinweise für Lünen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Ihr Fahrzeug muss im Kreis Unna zugelassen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Der KFZ-Schein wird direkt vor Ort geändert.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    10,80 Euro pro Fahrzeugschein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de