Zulassungsbescheinigung Teil I

    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Hinweise für Geseke

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Namens- oder Adressänderungen in Ihrem Fahrzeugschein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Bürgerbüro der Stadt Geseke erledigen lassen.

    Bei Namens- oder Adressänderungen sind Sie gesetztlich verpflichtet, diese Änderungen in Ihren Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen.

    Namensänderungen:
    Wenn Sie in Geseke gemeldet sind und sich Ihr Name geändert hat, kann das Bürgerbüro diese Änderung in Ihren Kfz-Schein eintragen.

    Adressänderungen:
    Bei Umzügen innerhalb des Kreises Soest können Sie die Adressänderung in Ihrem Kfz-Schein durch das Bürgerbüro der Stadt Geseke vornehmen lassen. Wir empfehlen Ihnen, diese Änderung gleich bei Ihrer wohnsitzmäßigen Anmeldung bzw. Ummeldung mit erledigen zu lassen. Sie erhalten dann alle Leistungen "aus einer Hand" beim Bürgerbüro der Stadt Geseke und sparen einen zusätzlichen Behördengang.

    Ansonsten ist das Straßenverkehrsamt zuständig.
    In anderen als den vorstehend beschriebenen Fällen wenden Sie sich bitte wegen einer Änderung Ihres Kfz-Scheins an das zuständige Straßenverkehrsamt. Informationen des Kreises Soest zu diesem Thema finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    • Fahrzeugschein
    • Personalausweis bzw. Pass (bei ausländischen Mitbürgern)

    Formulare

    Hinweise für Geseke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geseke

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
    • Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    • Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geseke

    Fristen

    Hinweise für Geseke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geseke

    Kosten

    Hinweise für Geseke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de