Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Hierfür ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig!
Wenn sich der Wohnsitz eines Fahrzeughalters ändert, ist die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu aktualisieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
- Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit gültigem HU-Eintrag (d.h. gültigem TÜV)
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Eine Änderung der Adresse im Fahrzeugschein ist im Bürgerbüro nur möglich, wenn Sie innerhalb Schieder-Schwalenberg umgezogen sind oder aus dem Kreis Lippe zugezogen sind und Ihre Fahrzeugdaten bereits im Fahrzeugbestand des Kreises Lippe erfasst wurden. Außerdem darf das Datum der Hauptuntersuchung (TÜV) des Fahrzeuges nicht abgelaufen sein!
Sofern Sie von außerhalb des Kreises Lippe zuziehen, ist eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsstelle des Kreises Lippe erforderlich! Gleiches gilt, wenn sich Ihr Name geändert hat (z.B. durch Heirat) und Sie diesen in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Fahrzeug- Zulassungsverordnung - FZV
Verfahrensablauf
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Fristen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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