Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Ein internationaler Fahrzeugschein ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren wollen.
Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
erforderliche Unterlagen
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- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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