Zulassungsbescheinigung Teil I

    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Ein internationaler Fahrzeugschein ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren wollen.

    Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

    Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.

    Bearbeitungszeitraum:

    sofort

    Formulare:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3

    Adresse

    Hausanschrift

    Höherweg 101

    40233 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Fax: 0211 89-29187

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    • Personalausweis oder Reisepass

    Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

    Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Düsseldorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de