abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Bestätigung der Anzeige

    Anzeige für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von/mit Abfällen

    Hinweise für Borken

    Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) anzuzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) anzuzeigen. Ausführliche Informationen zu allgemeinen Anforderungen und zum Anzeigeverfahren sind in der Vollzugshilfe zum Anzeige- und Erlaubnisverfahren enthalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfall, Abwasser und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
    • die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur, wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)
    • Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
    • ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Antrag erfolgt ist)
    • Wenn Sie von der Erlaubnispflicht beim Umgang mit gefährlichen Abfällen befreit sind: Ihr Entsorgungsfachbetriebezertifikat bzw. Ihre Registrierungsurkunde als zertifizierter EMAS-Betrieb (soweit Ihr Betrieb eine entsprechende Zertifizierung besitzt; in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB)
    • einen Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
    • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Wollen Sie erstmalig als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen eine Tätigkeit aufnehmen oder wesentliche Angaben zu Ihrer Tätigkeit ändern, zeigen Sie diese bei der zuständigen Behörde an. Per Mail oder mithilfe des Online-Formulars geben Sie dazu Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Die Behörde sendet Ihnen ggfs. eine Bestätigung Ihrer Anzeige zu und kann Ihre Tätigkeit

    • von Bedingungen abhängig machen,
    • und/oder sie zeitlich befristen
    • oder mit Auflagen versehen
    • oder sie vollständig untersagen.

    Fristen

    vor Aufnahme der Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Verwandte Themen finden Sie auf unserer Themenseite Abfall und Boden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein am 28.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de