Niederlassungserlaubnis

    Niederlassungserlaubnis

    Hinweise für Borken

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeines Ausländerrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten sechs Lohnabrechnungen

    • Nachweis über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

    • Rentenversicherungsverlauf

    • bei Selbständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid, aktueller Krankenversicherungsnachweis und Bescheinigung des*der Steuerberater*in über die aktuelle Einkommenssituation

    • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)

    • Bescheinigung über einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1 und Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Sie können eine allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 Aufenthaltsgesetz) erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis

    • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes

    • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)

    • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Orientierungskurs oder Einbürgerungstest)

    • mindestens 60 Monate Einzahlungen in die Pflichtversicherung

    • keine beachtlichen Straftaten

    • vollständige Klärung der Identität

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    113 Euro

    Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de