Niederlassungserlaubnis
Hinweise für Borken
Beschreibung
Hinweise für Borken
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten sechs Lohnabrechnungen
Nachweis über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Rentenversicherungsverlauf
bei Selbständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid, aktueller Krankenversicherungsnachweis und Bescheinigung des*der Steuerberater*in über die aktuelle Einkommenssituation
Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)
Bescheinigung über einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1 und Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Sie können eine allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 Aufenthaltsgesetz) erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Orientierungskurs oder Einbürgerungstest)
mindestens 60 Monate Einzahlungen in die Pflichtversicherung
keine beachtlichen Straftaten
vollständige Klärung der Identität
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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113 Euro
Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen