Niederlassungserlaubnis
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Das Bürgerbüro leitet die entsprechenden Antragsunterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung an das zuständige Ausländeramt bei der Kreisverwaltung Mettmann, Postfach, 40806 Mettmann, Telefon 02104/99-1637, zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung weiter.
Das Ausländeramt arbeitet nur mit Terminvergabe, daher informieren Sie sich bitte, bevor Sie nach Mettmann fahren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
entsprechende Antragsunterlagen mit Anlagen (Einzelheiten bitte im Bürgerbüro erfragen)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen