Niederlassungserlaubnis

    Niederlassungserlaubnis

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Das Bürgerbüro leitet die entsprechenden Antragsunterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung an das zuständige Ausländeramt bei der Kreisverwaltung Mettmann, Postfach, 40806 Mettmann, Telefon 02104/99-1637, zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung weiter.

    Das Ausländeramt arbeitet nur mit Terminvergabe, daher informieren Sie sich bitte, bevor Sie nach Mettmann fahren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    entsprechende Antragsunterlagen mit Anlagen (Einzelheiten bitte im Bürgerbüro erfragen)

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de