Niederlassungserlaubnis
Beantragung einer Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Eine Niederlassungserlaubnis erhält, wer
- seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt
- den eigenen Lebensunterhalt sichern kann
- mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat (*1),
- in den letzten drei Jahren nicht wegen Straftaten verurteilt wurde (über 6 Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze Geldstrafe)
- eine Arbeitserlaubnis hat
- über ausreichende Kenntnisse (B1) der deutschen Sprache verfügt
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse (Zertifikat Leben in Deutschland) im Bundesgebiet hat(*1)
- ausreichenden Wohnraum hat
(*1) die Voraussetzung muss nicht erfüllt werden, wenn Sie vor dem 01.01.2005 eine Aufenthaltserlaubnis oder-befugnis hatten.
Andere Bedingungen gelten unter anderem für:
- Ehefrau, Ehemann, Lebenspartnerin und -partner von Deutschen
- Asylberechtigte und vergleichbare Personen
- In Deutschland aufgewachsene Kinder und Jugendliche
- Schwerkranke und Behinderte
- Hochqualifizierte
- Selbständige
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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113 Euro + 13 Euro für das Führungszeugnis
109 Euro für Daueraufenthalt-EU
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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