Notfallrettung Sicherstellung

    Notfallrettung Sicherstellung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Notruf 112 - Leitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und Großschadensereignisse

    Der Oberbergische Kreis ist zuständig für alle überörtlichen Angelegenheiten sowie für die Durchführung von Aufgaben, die für die Gemeinden einen zu hohen Aufwand darstellen würden.

    Dazu gehören:

    • Feuer- und Rettungsleitstelle
    • Rettungsdienst
    • Großschadenslagen
    • Notfallzentrum für die zentrale Ausbildung (Lehr - und Schulungsräume, Atemschutzübungsstrecke) 
    • zentrale Wartung der Ausrüstung aller Feuerwehren im Kreisgebiet (Atemschutzwerkstatt und Schlauchpflegerei)
       

    Zuständig sind die diensthabenden Mitarbeiter der Kreisleitstelle täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

    Alle Notrufe aus dem Kreisgebiet gehen hier ein.

    Die Feuer- und Rettungsleitstelle des Oberbergischen Kreises (siehe rechts) ist rund um die Uhr besetzt.

    Ihr obliegt die Alarmierung der Feuerwehren (siehe rechts) sowie die Alarmierung und Lenkung der Einsätze des Rettungsdienstes (siehe rechts).

    Die Kontaktaufnahme hat telefonisch über die Notrufnummer 112 zu erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_984c555e920b8abbb75e6588a0b54158

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Brand-, Zivil und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Lockenfeld 12

    51709 Marienheide

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Gebühren für den Rettungswagen, den Notarzt, das Notarzteinsatzfahrzeug und für An- und Abfahrt des Krankentransportwagens sind festgesetzt in der Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises (gültig ab 09.10.2021).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • Träger des Rettungsdienstes im gesamten Kreisgebiet ist der Oberbergische Kreis.

      Er ist nach dem Rettungsgesetz NRW verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung - einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst - und des Krankentransportes sicherzustellen. Um diese Aufgaben zu erfüllen, werden im Auftrag des Kreises Rettungswachen betrieben.
       
    • Rettungswagen (RTW) dienen der Notfallrettung. Sie sind zum Herstellen und Aufrechterhalten der Transportfähigkeit von Notfallpatienten vor und während des Transportes bestimmt.
       
    • Krankentransportwagen (KTW) werden für den qualifizierte Krankentransport von nicht-akuten Patienten genutzt. Hilfebedürftige, betreuungspflichtige sowie liegendkranke Personen werden zwischen Hausärzten, Altenheimen und Krankenhäusern transportiert und dabei professionell betreut. (siehe Anliegen Intesiv- und Krankentransport Durchführung)
       
    • Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge von Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.
       
    • Aufgrund der Angaben beim Notruf entscheidet der Mitarbeiter der Feuer- und Rettungsleitstelle des Oberbergischen Kreises, ob ein Notarzt eingesetzt wird. Fährt dieser mit zum Einsatz, wird aus dem RTW ein Notarztwagen (NAW).
       
    • Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) sind Personenkraftwagen zur Beförderung der Notärzte. Der Notarzt wird im eigenen NEF zum Unglücksort gebracht (Rendezvous-System).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de