Wohngeld Erhöhung
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen oder Mieter von Wohnraum sind,
- als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutztem Wohnraum haben.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags. Die örtlichen Wohngeldstellen halten Papiervordrucke für die Antragstellung bereit.
Weitere Informationen
Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Dort finden Sie auch FAQ zum Wohngeld und den Link auf den Wohngeldrechner NRW: www.wohngeldrechner.nrw.de.
Wohngeldrechner NRW
Seit Mitte Dezember 2022 kann online über den Wohngeldrechner NRW die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
In den Downloads weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für Schritt zum Wohngeld".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Mietvertrag
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)
Formulare
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Wohngeld-Plus-Gesetz
Verfahrensablauf
Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020