Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Sie möchten nähere Informationen zur Gewährung von Wohngeld bzw. Lastenzuschuss? Hier erfahren Sie mehr. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss und als Lastenzuschuss. Wohngeld erhält nur, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen für die Wohngeldgewährung nachweist. Einen Lastenzuschussantrag können insbesondere Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung haben, stellen. Voraussetzung ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab: der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Belastung. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier: Bundesministerium Landesministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (mit Wohngeldrechner NRW und ausfüllbare Wohngeldvordrucke) Wohngeldrechner NRW (mit Online-Antragstellung)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind von Ihrem speziellen Einzelfall abhängig. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache. Über den Link "Wohngeld - Notwendige Formulare" werden Sie auf die Seite des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalens weitergeleitet. Dort finden Sie alle notwendigen Vordrucke zur Wohngeldbeantragung, die auf der Seite direkt online ausfüllbar sind.Öffnen Sie dazu bitte den genannten Link. Sie werden auf die Seite entsprechend weitergeleitet.Sämtliche Vordrucken finden Sie auf der Seite unter dem Reiter "Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen"

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid

    Wohngeldgesetz

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Wohngeld - Wohngeldrechner NRW mit Online-Antragstellung (www.wohngeldrechner.nrw.de/) Wohngeld - Notwendige Formulare Bildungspaket - Infoflyer der Bundesregierung Dateigröße: 958,9 Kilobytes Wohngeld (Info nach DSGVO) Dateigröße: 11,9 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de