Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Wer erhält Wohngeld ? Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen. Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere - Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss, - Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss, - Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von - der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, - der Höhe des Gesamteinkommens, - der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern) Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel. Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen. Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht. Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen hier weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Wohngeldgesetz (WoGG)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de