Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Wohngeld gibt esals Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heimesals Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer EigentumswohnungWohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Anträge erhalten Sie an der Rezeption in der Steinstraße 20 in Bad Oeynhausen (Bereich Soziales und Wohnen) und sind auch online möglich (siehe unten unter Formulare).Weitere Informationen zum Thema WohngeldWohngeldrechnerDas Wohngeld soll Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Das Wohngeld-Plus-Gesetz wird am 1.1.2023 in Kraft treten. Durch diese Wohngeld-Reform werden deutlich mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben. Außerdem wird für die bestehenden Wohngeldhaushalte die Höhe des Wohngeldes steigen. Vom Wohngeld ausgeschlossene Personen und Personengruppen:Kraft Gesetzes vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von:Leistungen des Arbeitslosengeldes 2 und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch SozialgesetzbuchLeistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch SozialgesetzbuchLeistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch SozialgesetzbuchLeistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderer Hilfen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärtLeistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzLeistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören (Kinder- und Jugendhilfe) Nicht antragsberechtigt sind folgende Personen oder Personengruppen:alleinstehende Wehrpflichtige für die Dauer des Grundwehrdienstesebenso alleinstehende Zivildienstleistende für die Dauer des ZivildienstesHaushalte, denen nur Personen angehören, die eine Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. nach § 59 ff. SGB III durchführen (z. B. Studenten) und denen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfen zum Wohnen bzw. zum Lebensunterhalt dem Grunde nach zustehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 20

    32547 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 4500

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1906

    E-Mail: d.wehmeier@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Nachweise über die Einkünfte aller zum Haushalt rechnenden HaushaltsmitgliederVermieterbescheinigung ggf. Mietvertrag bei MietzuschussNachweise über die Belastung für Erwerb, Bau oder Umbau des Hauses, der Eigentumswohnung bei LastenzuschussBescheid über Grundbesitzabgaben bei LastenzuschussGrundbuchauszug bei LastenzuschussWohnflächenberechnung bei Lastenzuschussggf. Bescheid über Baukindergeld Lassen Sie sich über den Antrag und die erforderlichen Nachweise durch die Mitarbeiter der Wohngeldstelle im Bereich Soziales und Wohnen beraten.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Wohngeldgesetz (WoGG)Sozialgesetzbuch (SGB)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Wohngeld Vordrucke Land NRW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de