Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete ("Mietzuschuss") und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums ("Lastenzuschuss").

    Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadt Verl eingereicht werden. Ihre Ansprechpartnerinnen, die benötigten Formulare und viele weitere Infos finden Sie in unserem Formularservice sowie unten auf dieser Seite. Die Anträge können auch direkt am PC ausgefüllt werden.

    Über den Wohngeldrechner NRW ( Onlinebeantragung) können Interessierte schnell und einfach prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Die Antragstellung kann auf Wunsch nach der Berechnung direkt über das Online-Tool erfolgen. Die erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte per Post, E-Mail oder Fax bei der Stadt Verl ein, siehe Kontaktdaten unten.

    Ihre Ansprechpartnerin berät Sie gern zu Ihren individuellen Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
    A bis D: N. Seggelmann
    E bis Z: F. Hake

    Welche Unterlagen neben dem Antragsformular einzureichen sind, erfahren Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin oder in der folgenden Übersicht.

    Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation werden zum Beispiel folgende Nachweise benötigt:

    • Schwerbehindertenausweis
    • Schulbescheinigung Kinder über 16 Jahre
    • Studiennachweis bei Studierenden
    • Arbeits-/Ausbildungsvertrag
    • Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Knappschafts-, Witwen/Waisen-, Unfall-, Erwerbsminderungsrente auch von privaten und betrieblichen Rentenversicherungen)
    • Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
    • SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.
    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
    • Zinseinkünfte
    • Unterhaltsvorschussbescheid
    • Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge der Unterhaltszahlungen)
    • Kinderbetreuungskosten (OGS-Beiträge, Kindergartenbeiträge)
    • Bescheid Elterngeld/Mutterschaftsgeld
    • Bescheid ALG I
    • Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
    • Einkünfte Vermietung/Verpachtung
    • Mietvertrag
    • Mietbescheinigung
    • Eigenheimzulage
    • Kaufvertrag Eigenheim/Eigentumswohnung, ggf. Wohnflächenberechnung
    • Bescheinigung Aufnahme von Fremdmitteln
    • Kontoauszüge der letzten drei Mietzahlungen
    • Abgabenbescheid der Stadt (Grundsteuer-Messbetrag)
    • Nebenkostenabrechnung (Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsenergie)
    • Erklärung und Nachweise über Vermögen
    • Nachweise über Unterhaltszahlungen
    • Erklärung über die vorhandenen Einkünfte (Formular im Formularservice)

    Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ausschließlich in Kopie ein. Sollte dies nicht möglich sein, kennzeichnen Sie Ihre Original-Unterlagen bitte entsprechend, sodass wir sie Ihnen per Post zurücksenden können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verl

    • Antrag auf Mietzuschuss 2024
    • Anlage weitere Haushaltsmitglieder 2024
    • Antrag auf Lastenzuschuss 2024
    • Erklärung vorhandene Einkünfte 2024
    • Wohngeldantrag - Anlage Vermieter
    • Wohngeldantrag - Anlage Unterhalt
    • Wohngeldantrag - Anlage Untervermietung
    • Mietspiegel Stadt Verl
    • Mietpreisbremse
    • Datenschutzhinweise
    • Broschüre Wohngeld Schritt für Schritt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de