Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe

    Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen erst als Wachpersonen beschäftigt werden, wenn diese zuvor von der zuständigen Behörde überprüft und freigegeben wurden.

    Neue Wachpersonen sind nur noch über das BEWACHERREGISTER zu melden!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Gefahrenabwehr und Aufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • Kopie vom gültigen Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder Nationalpass und Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
    • Qualifikationsnachweis einer IHK (Unterrichtung oder Sachkunde) oder anderer anerkannter Nachweis (§ 8 Bewachungsverordnung - BewachV)
    • ggf. Angabe über alle Wohnsitze der letzten 5 Jahre

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Prüfung der Zulassung von Wachpersonal ist gebührenpflichtig (zurzeit 60 - 500 Euro, je nach Aufwand).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Alle Bewachungsunternehmen müssen sich zunächst im Bewacherregister erfassen, um Wachpersonen melden zu können.

    Neue Mitarbeiter, die als Wachpersonen tätig werden sollen, müssen VOR Arbeitsbeginn überprüft und über das Bewacherregister freigegeben werden.

    Nähere Informationen erhalten Sie unter dem rechts angegebenen Link (Bewacherregister)

    oder bei der zuständigen Kontaktperson.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de