Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen erst als Wachpersonen beschäftigt werden, wenn diese zuvor von der zuständigen Behörde überprüft und freigegeben wurden.
Neue Wachpersonen sind nur noch über das BEWACHERREGISTER zu melden!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- Kopie vom gültigen Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder Nationalpass und Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
- Qualifikationsnachweis einer IHK (Unterrichtung oder Sachkunde) oder anderer anerkannter Nachweis (§ 8 Bewachungsverordnung - BewachV)
- ggf. Angabe über alle Wohnsitze der letzten 5 Jahre
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Alle Bewachungsunternehmen müssen sich zunächst im Bewacherregister erfassen, um Wachpersonen melden zu können.
Neue Mitarbeiter, die als Wachpersonen tätig werden sollen, müssen VOR Arbeitsbeginn überprüft und über das Bewacherregister freigegeben werden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter dem rechts angegebenen Link (Bewacherregister)
oder bei der zuständigen Kontaktperson.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen