Beschäftigungserlaubnis Erteilung bei Aufenthaltsgestattung

    Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen

    Wenn Sie in einem laufenden Asylverfahren arbeiten möchten und bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte, können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Name: Bereich: Tel: Zimmer: Herr Weber A - As 581 - 3234 Z.01 Frau Burello A - As 581 - 3241 Z.01 Herr Krabs At - Dd 581 - 3254 Z.02 Herr Landgraf At - Dd 581 - 3242 Z.02 Frau Müller De - Iu 581 - 3236 Z.03 Herr Aodah De - Iu 581 - 3246 Z.03 Herr Bolat Iv - Mi 581 - 3238 Z.04 Herr Youssef lv - Mi 581 - 3247 Z.04 Herr Ziga Mj - Sa 581 - 3239 Z.05 Frau Stanczuk Mj - Sa 581 - 3243 Z.05 Frau Romberg Sb - Z 581 - 3244 Z.06 Frau Birnbacher Sb - Z 581 - 3237 Z.06 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit Mo.- Fr. 8:00 Uhr - 9:00 Uhr Oder senden Sie für eine Terminvereinbarung eine Mail an auslaenderbehoerde@stadt-witten.de. Bitte geben Sie hierbei immer Ihren Namen, Vornamen und das Geburtsdatum mit an, damit Ihre Anfrage zugeordnet werden kann. Ebenso teilen Sie bitte mit in welcher Angelegenheit Sie sich melden."

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32 Allgemeine Ausländer- und Asylangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    • Gültige Aufenthaltsgestattung
    • Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz), sofern vorhanden
    • Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen)
    • Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    • Sie sind im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgestattung.
    • Sie sind nicht verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und halten sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet auf.
    • Sie sind verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, aber Ihr Asylverfahren wurde nicht innerhalb von neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen und sie kommen nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat.
    • Sie kommen zwar aus einem sicheren Herkunftsstaat, aber haben Ihren Asylantrag vor dem 31. August 2015 gestellt.
    • Ein Arbeitgeber hat Ihnen einen konkreten Arbeitsplatz angeboten und das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ausgefüllt.
    • Die Bedingungen, unter denen Sie künftig arbeiten werden, sind mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar.
    • Ihr Arbeitslohn entspricht dem Lohn deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, übermitteln Sie vorab das von Ihrem Arbeitgeber vollständig ausgefüllte Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ an die Ausländerbehörde und vereinbaren einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • In der Regel wird die Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung bitten.
    • Wird die Beschäftigungserlaubnis erteilt, wird in der Regel ein entsprechender Eintrag auf der Aufenthaltsgestattung (unter „Nebenbestimmungen“) oder in einem Zusatzblatt vorgenommen.

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung sollte vor Abschluss eines Arbeitsvertrages beantragt werden.

    Die Erlaubnis wird befristet für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, längstens bis zum Erlöschen Ihrer Aufenthaltsgestattung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Fragen und Antworten Asyl- und Flüchtlingsschutz, Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen

    https://www.bamf.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html?cl2Categories_Bereich=asylfluechtlingsschutz&cl2Categories_Typ=faq&cl2Categories_Themen=zugangarbeitsmarkt&sortOrder=title_text_sort+asc&pageLocale=de

    Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Ausland (u.a. Migration-Check für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland):

    https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

    https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/arbeitsfoerderung.html

    Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV):

    https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite

    Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:

    www.anerkennung-in-deutschland.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de