Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Unterhaltsheranziehung
Hinweise für Ahaus
Personen, deren unterhaltsberechtigte Angehörige Sozialhilfe erhalten, werden überprüft, ob sie Unterhalt zahlen können.
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
Die Heranziehung Unterhaltspflichtiger ist gesetzlich geregelt und ermöglicht es, Unterhaltsansprüche von Hilfeempfängern gegenüber anderen vorrangig Verpflichteten geltend zu machen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der vorrangige Dritte zunächst nicht leistet oder auf Grund bestimmter Umstände nicht rechtzeitig leisten kann.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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