Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    Unterhaltsheranziehung

    Hinweise für Ahaus

    Personen, deren unterhaltsberechtigte Angehörige Sozialhilfe erhalten, werden überprüft, ob sie Unterhalt zahlen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Die Heranziehung Unterhaltspflichtiger ist gesetzlich geregelt und ermöglicht es, Unterhaltsansprüche von Hilfeempfängern gegenüber anderen vorrangig Verpflichteten geltend zu machen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der vorrangige Dritte zunächst nicht leistet oder auf Grund bestimmter Umstände nicht rechtzeitig leisten kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Unterhaltsheranziehung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    Formulare

    Hinweise für Ahaus

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahaus

    Fristen

    Hinweise für Ahaus

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ahaus

    Kosten

    Hinweise für Ahaus

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahaus

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ahaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de