Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Das Jugendamt bietet nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsprüchen des Kindes an. Die Mutter wird hierüber vom Jugendamt schriftlich informiert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amtsvormundschaft/ -pflegschaft, Beistandschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de