Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Der Fachdienst Beistandschaft des Jugendamtes bietet seine Hilfe zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Elternteile, die nicht mit ihrem Kind in einem Haushalt leben sind diesem gegenüber grundsätzlich unterhaltsverpflichtet. Die Höhe dieser Verpflichtung hängt vom Einkommen ab. Der Beistand versucht durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung in Unterhaltsfragen herbeizuführen. Eine gut funktionierende Unterhaltsregelung zwischen getrennt lebenden Elternteilen entzerrt häufig auch eine insgesamt angespannte Familiensituation.

    Wie kann mir der Fachdienst Beistandschaft in diesem Bereich helfen?
    • Wir beraten und unterstützen in Unterhaltsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes
    • Wir berechnen und verfolgen die Unterhaltsansprüche des Kindes
    • Wir beurkunden die Unterhaltsverpflichtung
    • Wir vertreten das Kind vor Gericht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtung nicht anerkennen möchte
    • Wir vollstrecken die Unterhaltsansprüche des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt.

     

    Weitere Beratungsleistungen der Beistandschaft

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Beistandschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de