Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
- Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass) der Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes/Auszug aus dem Geburtenregister
- Mutterpass (bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes)
Formulare
Hinweise für Hilden
Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft
Voraussetzungen
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Sie sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 52a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
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Es ist ein persönlicher Termin im Rathaus erforderlich.
Der Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft kann gemeinsam im Termin ausgefüllt werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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In der Regel 5 Werktage
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Es erfolgt keine Beratung des (putativ) Vaters.
Bei einem Rechtsanwalt können Gebühren anfallen.
Weitere Informationen
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Das Standesamt ist verpflichtet die Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, unverzüglich dem Jugendamt anzuzeigen.
Wurde eine nach § 1592 Nr. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehende Vaterschaft zu einem Kind oder Jugendlichen durch eine gerichtliche Entscheidung beseitigt, so macht das Gericht dem Jugendamt eine Mitteilung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen