Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen

    Sie können aus eigenen Kräften und Mitteln einmalige Bedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Baby nicht decken? Dann können Sie hierfür einmalige Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und daher keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (sog. "Bürgergeld") haben, ihren notwendigen Lebensunterhalt aber nicht selbst - z. B. aus eigenem Einkommen und Vermögen - sicherstellen können, können Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beantragen.

    Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

    • die Altersgrenze erreicht haben oder
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

    einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen.

    Im Kreis Heinsberg werden die Aufgaben nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch - (SGB XII) - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - mit Ausnahme der Heimfälle und der Fälle, in denen sozialpädagogische Unterstützungsleistungen zum selbständigen Wohnen (Fachleistungsstunden) im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt werden, - von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wahrgenommen, bei denen auch die Anträge zu stellen sind.

    Die Serviceportale der kreisangehörigen Städte und Gemeinden finden Sie rechts.

    Sofern Sie sozialpädagogische Unterstützungsleistungen zum selbständigen Wohnen (Fachleistungsstunden) im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Landschaftsverband Rheinland nach § 78 SGB IX erhalten, ist der Antrag beim Kreis Heinsberg zu stellen. Nähere Informationen finden Sie unter "Lebensunterhalt in ambulant betreutem Wohnen".

    Auch, wenn Sie in einer sogenannten "Besonderen Wohnform" (bisher: "stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe") wohnen, ist der Antrag beim Kreis Heinsberg zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Lebensunterhalt in Besonderen Wohnformen".

    Es werden in jedem Fall Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse benötigt.

    Der Kreis berät AntragstellerInnen, Angehörige und Betreuer hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen sowie des Umfanges der Leistungen. Weiterhin ist der Kreis Widerspruchsbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
    • Einkommensnachweise, beispielsweise:
      • Rente,
      • Krankengeld,
      • Kindergeld,
      • Unterhaltszahlungen oder
      • Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise
      • Kontoauszüge und
      • Sparguthaben
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben:
      • Miethöhe und Mietzahlung
      • Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten
      • Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also:
      • Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder
      • Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
    • Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, zum Beispiel:
      •  aktuelle Kontoauszüge,
      • Scheidungsurteile,
      • Verträge zur Vermögensübertragung oder
      • Unterhaltstitel.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    • Sie sind hilfebedürftig, können also Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken.
    • Sie haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind:
      • Sie sind zeitlich befristet voll erwerbsgemindert, wenn Sie auf absehbare Zeit, also mehr als 6 Monate, nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
    • Sie sind unter 15 Jahre alt und leben
      • zusammen mit Personen, die selbst Sozialhilfe erhalten, beispielsweise mit Ihren Eltern,
      • in einem Haushalt mit Ihren Großeltern oder in Verwandtenpflege, ohne dass Ihnen Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt werden.
    • Sie sind keine Studierende oder kein Studierender beziehungsweise keine Auszubildende oder kein Auszubildender.
    • Sie erhalten kein:
      • Bürgergeld, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

    URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe-art.html

    Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de