Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII BewilligungOnline erledigen

    Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen

    Sie können aus eigenen Kräften und Mitteln einmalige Bedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Baby nicht decken? Dann können Sie hierfür einmalige Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Sie steht Ihnen zu, wenn Sie:

    • Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können,
    • auch mit Hilfe anderer Personen, wie beispielsweise Ehefrau oder Ehemann, nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können,
    • das Rentenalter noch nicht erreicht haben,
    • vorübergehend nicht in der Lage sind zu arbeiten (auch "vorübergehend erwerbsgemindert" genannt),
    • keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf andere Sozialleistungen haben, wie beispielsweise Kindergeld, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld.

    Wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie dauerhaft nicht arbeiten können (dauerhafte Erwerbsminderung), dann ist die Hilfe zum Lebensunterhalt nicht die richtige Hilfsleistung für Sie. Wenden Sie sich dann bitte an die Deutsche Rentenversicherung. Hier müssen Sie prüfen lassen, ob die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" die richtige Leistung für Sie ist und ob Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind.

    Typische Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt sind beispielweise Menschen, die eine zeitlich begrenzte Erwerbsminderungsrente erhalten, aber trotzdem hilfebedürftig sind oder auch längerfristig erkrankte Menschen. Auch Kinder unter 15 Jahren, die bei ihren Großeltern oder nur mit erwerbsgeminderten Personen zusammenleben, sind typische Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_193842af5638e033623e8edaf6ca0a22

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hilfen bei Einkommensdefiziten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 432-8299

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
    • Einkommensnachweise, beispielsweise:
      • Rente,
      • Krankengeld,
      • Kindergeld,
      • Unterhaltszahlungen oder
      • Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise
      • Kontoauszüge und
      • Sparguthaben
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben:
      • Miethöhe und Mietzahlung
      • Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten
      • Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also:
      • Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder
      • Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
    • Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, zum Beispiel:
      •  aktuelle Kontoauszüge,
      • Scheidungsurteile,
      • Verträge zur Vermögensübertragung oder
      • Unterhaltstitel.

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    • Sie sind hilfebedürftig, können also Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken.
    • Sie haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind:
      • Sie sind zeitlich befristet voll erwerbsgemindert, wenn Sie auf absehbare Zeit, also mehr als 6 Monate, nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
    • Sie sind unter 15 Jahre alt und leben
      • zusammen mit Personen, die selbst Sozialhilfe erhalten, beispielsweise mit Ihren Eltern,
      • in einem Haushalt mit Ihren Großeltern oder in Verwandtenpflege, ohne dass Ihnen Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt werden.
    • Sie sind keine Studierende oder kein Studierender beziehungsweise keine Auszubildende oder kein Auszubildender.
    • Sie erhalten kein:
      • Bürgergeld, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Aachen

    Fristen

    Hinweise für Aachen

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

    URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe-art.html

    Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de