Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 12 i.V.m. § 4a, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen