Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung

    Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Personen ab 65 Jahren sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen können prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben (SGB XII). Die Leistungsgewährung ist abhängig von dem Einkommen und Vermögen. Welche Unterlagen bei einer Antragstellung benötigt werden, können Sie bei Ihrem Sachbearbeiter erfragen.Gegenüber anderen weiteren Leistungen (s. unten) ist für die Bearbeitung der Grundsicherung die Gemeinde Welver zuständig. Siehe auch Ansprechpartner.Grundsicherung für Arbeitssuchende Bedürftige erwerbsfähige Personen können Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten. Mit der Hartz IV-Reform wurden zum 01.01.2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" zusammengeführt.Zuständig für die Bearbeitung dieser Leistung ist die Arbeitsgemeinschaft: Arbeit Hellweg Aktiv (AHA), Paradieser Weg 2 in 59494 Soest Telefonische Auskünfte hierzu können Sie unter der Hotline der AHA unter 02921-106-500 erhalten. Des Weiteren bietet die Internetseite der Arbeit Hellweg Aktiv (www.arbeit-hellweg-aktiv.de) allgemeine Informationen rund um das Thema Hartz IV im Kreis Soest.Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) In Einzelfällen kann "Hilfe zum Lebensunterhalt" gewährt werden. Hierbei ist anzumerken, dass diese Art Leistung nur in bestimmten Einzelfällen gewährt wird, da die meisten Personengruppen anspruchberechtigt nach den oben genannten Leistungen (Grundsicherung nach SGB II oder XII) sind. Diese Einzelfälle sind schwer abgrenzbar, so dass eine Beratung durch den/die Sachbearbeiter/in erforderlich ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    03 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    03 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Für die Beantragung aller genannten Leistungen ist eine Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter zu empfehlen, da dies individuell abweichen kann. Grundsätzlich werden folgende Angaben benötigt:Formeller Antrag der entsprechenden LeistungsartNachweis der sämtlichen EinkünfteUnterkunftskosten

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    • Sie sind hilfebedürftig und:
      • befristet voll erwerbsgemindert oder
      • beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
    • Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.

      Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

    • Sie erhalten keine:
      • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
      • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
      • Grundleistungen für Asylsuchende.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Sozialgesetzbuch IISozialgesetzbuch XII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welver

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.

    • Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit.
    • Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.
    • Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
    • In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
    • Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
    • Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.

    Fristen

    Hinweise für Welver

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de