Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung

    Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Hier erhalten Sie Informationen über Sozialhilfe und andere Hilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Sozialhilfe dient der Sicherung des alltäglichen Lebensunterhaltes inkl. der Miet- und Heizkosten. Sie wird an Personen gewährt, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften (vor allem durch Einsatz ihrer Arbeitskraft) und Mitteln (Einkommen und Vermögen) beschaffen können und ausreichende Hilfe auch nicht von Anderen (z. B. Unterhaltspflichtigen) erhalten. Weitere Hilfsmöglichkeiten (z. B. Krankenhilfe oder Pflegegeld für Personen, die nicht versichert sind) klären Sie bitte direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter im persönlichen Gespräch. Der Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich danach, was im Einzelfall erforderlich ist. Das bedeutet, dass anders als die sonstigen Sozialleistungen sich die Leistungen der Sozialhilfe der Besonderheit eines jeden Einzelfalles anpassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG

    Adresse

    Hausanschrift

    Sauerfelder Str. 2

    58511 Lüdenscheid

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Bei Ihrer ersten Vorsprache ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises unerlässlich. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt von Ihrem speziellen Einzelfall ab. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache.

    Formulare

    Hinweise für Lüdenscheid

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lüdenscheid

    • Sie sind hilfebedürftig und:
      • befristet voll erwerbsgemindert oder
      • beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
    • Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.

      Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

    • Sie erhalten keine:
      • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
      • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
      • Grundleistungen für Asylsuchende.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid

    §§ 8 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Zweites Kapitel Delegationssatzung und Richtlinien des Märkischen Kreises

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lüdenscheid

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.

    • Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit.
    • Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.
    • Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
    • In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
    • Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
    • Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.

    Fristen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdenscheid

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Info nach DSGVO) Dateigröße: 11,1 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de