Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Sachgebietes Soziale Dienstleistungen der Stadt Espelkamp. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Formulare
Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind hilfebedürftig und:
- befristet voll erwerbsgemindert oder
- beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
-
Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
- Sie erhalten keine:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
- Grundleistungen für Asylsuchende.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist.
Fristen
Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Hinweise für Espelkamp
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023
Stichwörter
Hinweise für Espelkamp