Hilfe zum Lebensunterhalt
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Wer zuständigkeitshalber keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) beim Jobcenter oder nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten kann, kann gegebenenfalls finanzielle Unterstützung nach dieser sogenannten Auffangnorm in Anspruch nehmen. Oftmals sind dies Personen, die eine volle Erwerbsminderung auf Zeit nachweisen können.
Wenden Sie sich gerne an die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, wenn Sie nicht wissen, ob und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können. Eine tatsächliche Unterstützung ist nur möglich, wenn Einkommen und Vermögen nur in unzureichender Höhe vorhanden ist. Bei der Prüfung ist immer die individuelle Situation zu berücksichtigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Personalausweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Schwerbehindertenausweis
(wenn auf der Rückseite des Ausweises die Merkzeichen "G" oder "aG" verzeichnet sind) - Mietvertrag und "Vermieterbescheinigung"
(dieser Vordruck wird Ihnen bei Ihrer Vorsprache hier ausgehändigt oder auf Wunsch zugesandt) - Wohngeldbescheid
(falls Sie im Zeitpunkt der Beantragung der Leistung Wohngeld beziehen oder beantragt haben) - Nachweis über jegliche Form des Einkommen
(bspw. Arbeit, Zinsen, Leistungen der Agentur für Arbeit, Steuererstattung, Unterhalt, Rente) - Belege über Haus- und Grundvermögen
- Nachweise über Wertpapiere und sonstiges Vermögen
- Nachweise über Ansprüche und Forderungen
- Fahrzeugschein
- Versicherungspolicen
- Sparbücher
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Bankverbindungen
- sonstige Unterlagen, die zur Beurteilung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sein könnten
Formulare
Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind hilfebedürftig und:
- befristet voll erwerbsgemindert oder
- beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
-
Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
- Sie erhalten keine:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
- Grundleistungen für Asylsuchende.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- 3. Kapitel des 12. Teils des Sozialgesetzbuchs (SGB XII)
Verfahrensablauf
Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.
- Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit.
- Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.
- Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
- In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
- Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
- Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.
Fristen
Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Hinweise für Hürth
Es werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Die Sachbearbeiter/innen des Sozialamtes überprüfen den Anspruch auf Leistung. Nur gerechtfertigte Ansprüche werden befriedigt. Hierzu ist es notwendig, dass Sie Ihre Notlage offen legen und den Anspruch geltend machen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023
Stichwörter
Hinweise für Hürth