Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Störungsmeldung Verkehrseinrichtung

    Hinweise für Lippe

    Haben Sie an einer Kreisstraße beschädigte Verkehrsschilder, fehlende Leitpfosten oder ähnliche Störungen bemerkt?

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wir sind zuständig für Verkehrseinrichtungen an Kreisstraßen.

    Wenn ein Verkehrszeichen, Verkehrsschild oder eine Verkehrsleiteinrichtung beschädigt ist, oder ein sonstiger Schaden an einer Verkehrseinrichtung oder Fahrbahn vorliegt, melden Sie uns dies bitte. Wir werden umgehend für eine Reparatur sorgen. Eine möglichst genaue Angabe des Standortes (Straßenbezeichnung, Hausnummer, Straßenseite, Fahrtrichtung) und der Störung ist erforderlich.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen:

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind:

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren und Parkscheinautomaten,
    • Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßen

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1427

    E-Mail: info-EBStrassen@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Bitte machen Sie folgende Angaben:

    • Was ist defekt (Schild, Ampel, Beleuchtung, Fahrbahnmarkierung)?
    • Beschreibung des Schadens
    • Besteht eine Gefährdung durch den Schaden (Schild verdeckt, Fahrbahn blockiert,...)?
    • Genaue Ortsangabe (Stationszeichen, Straße, Hausnummer, markante Punkte)
    • Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden (für eventuelle Rückfragen, insbesondere wenn Sie Zeuge einer Beschädigung wurden)
    • Wenn der Schaden durch jemand anderen verursacht wurde:
      sachdienliche Hinweise angeben (zum Beispiel Kfz-Kennzeichen, Name, Beschreibung des Verursachers, Datum/Uhrzeit, Zeugen)
    • Wurde die Polizei benachrichtigt?

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.

    Ausnahmen für die Zuständigkeit:

    • Bundesautobahnen (BAB) --> Autobahnamt Hamm (https://www.autobahn.de/westfalen/niederlassungssitz-hamm)
    • Bundes- und Landesstraßen --> Landesbetrieb Straßen.NRW (https://www.strassen.nrw.de/de/)
    • Für die Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet Detmold ist in der Regel die Stadt Detmold der zuständige Straßenbaulastträger
    • Für alle kommunalen Straßen, die keine überörtlichen Straßen (Bundes-,Landes-, Kreisstraßen) sind, ist die jeweilige Kommune zuständig

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de