Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Eine wesentliche Grundforderung für den öffentlichen Straßenbereich ist, dass Beschilderungen und Verkehrseinrichtungen nur dann angeordnet werden, wenn dies aus Gründen der Leichtigkeit oder Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist. Zu viele Verkehrszeichen und Einrichtungen überfordern die Verkehrsteilnehmer und werden dann nicht mehr hinreichend beachtet.
    So wenig wie möglich, soviel wie nötig

    Eine entsprechende Formulierung ist auch in der aktuellen Straßenverkehrsordnung (§ 39) wiedergegeben. Dort heißt es, dass örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort zu treffen sind, "wo es aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist". Verkehrszeichen, die lediglich selbstverständlich gesetzliche Regelungen wiedergeben, dürfen nicht angeordnet werden.

    Natürlich unterliegen derartige Beschilderungen einem stetigen Wandel und bedürfen oft auch der Erneuerung. Ortskundige entdecken Fehler und Mängel erfahrungsgemäß seltener als Ortsfremde. Das gilt besonders für sinvolle Standorte von Wegweisern sowie das Erkennen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.

    Tipps und Hinweise von interessierten Bürger/innen werden gerne angenommen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Umwelt, Verkehr, Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de