Kraftfahrzeug

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeug

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Fahrzeuge, die wegen eines Schadens oder aus einem anderen Grund betriebsunfähig sind, müssen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Das kann beispielsweise mit einem Abschleppfahrzeug oder auf einem Fahrzeuganhänger erfolgen.

    In wenigen Ausnahmefällen ("Notbehelfsgedanke", Gefahrbeseitigung) ist ein Abschleppen der Fahrzeuge zulässig. Außerdem gibt es die Möglichkeit, für das Beseitigen und Verbringen von betriebsunfähigen Fahrzeugen (zugelassen, nicht zugelassen oder mit Betriebserlaubnis) von einem Ort zum anderen eine Schleppgenehmigung zu nutzen. Das Fahrzeug kann dann an ein anderes Fahrzeug angehängt werden.

    Die Schleppgenehmigung kann einmalig oder als Dauergenehmigung für ein oder zwei Jahre beantragt werden.

    Formulare:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3

    Adresse

    Hausanschrift

    Höherweg 101

    40233 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Fax: 0211 89-29187

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3

    Adresse

    Hausanschrift

    Höherweg 101

    40233 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Fax: 0211 89-29187

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Fahrzeugdokumente von zu ziehendem und gezogenem Fahrzeug
    • Antrag auf Erteilung einer Schleppgenehmigung

    Hinweis: Dauerschleppgenehmigungen werden nicht für Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen ausgegeben.

    Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

    Sie können den Antrag ausdrucken und ihn uns ausgefüllt und unterschrieben per Post, eingescannt als E-Mail-Anhang oder als Fax übersenden.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Beim Schleppen muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges die entsprechende Fahrerlaubnisklasse für die beim Schleppen entstehende Fahrzeugkombination haben.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Düsseldorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de