Elterngeld

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen.

    Beschreibung

    Was ist Elterngeld?

    Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen. 

    Welche Elterngeld-Varianten gibt es?

    Das Elterngeld gibt es in drei Varianten: 

    1. Basiselterngeld
    2. ElterngeldPlus
    3. Partnerschaftsbonus

    Die Varianten können miteinander kombiniert werden.

    Basiselterngeld

    Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen.

    Wissenswertes auf einen Blick:

    • Das Basiselterngeld wird als finanzielle Starthilfe bis zum 1. Geburtstag des Babys gezahlt.
    • Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zuhause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate.
    • Die Bezugsmonate können zwischen beiden Elternteilen beliebig aufgeteilt werden.
    • Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen.
    • Eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 32 Wochenstunden ist möglich.
    • Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich.

    ElterngeldPlus

    Statt 1 Monat Basiselterngeld können Sie auch zwei Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Es ist gedacht für Elternteile, die bald nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten. 

    Wissenswertes auf einen Blick:

    • ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld.
    • Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
    • Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein, wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
    • ElterngeldPlus ist daher besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen.

    Partnerschaftsbonus

    Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.

    Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind:

    • Beide Elternteile arbeiten 2 bis 4 Monate gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche und betreuen ihr Kind gemeinsam.
    • So kann die Bezugsdauer um bis zu 4 zusätzliche Monate auf insgesamt 28 Monate verlängert werden.

    Wo kann ich Elterngeld beantragen?

    Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie in der nachstehenden Datenbank. Dort können Sie sich auch beraten lassen. 

    Elterngeldstelle finden.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    FD 22 - Wohnungswesen und Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 966-60

    Fax: 02351 / 6866

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Antragsformular (Ein Antrag für jeden Elternteil) Original-Geburtsbescheinigung für die "Beantragung von Elterngeld" (vom örtlichen Standesamt) Lohn-/Gehaltsabrechnungen/Besoldungsmitteilungen (Kopien) der letzten 12 Monate vor der Geburt / vor Beginn der Mutterschutzfrist (falls vorhanden) Bei Bezug von Mutterschaftsgeld: Nachweis über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld Bei Ausländern: Aufenthaltstitel (Kopie) Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.Unterlagen bitte nicht tackern oder in Plastikhüllen verpacken. Art der Antragstellung: per Post Kontoänderungen ausschließlich schriftlich mit Unterschrift der Empfängerin/des Empfängers der Leistung (E-Mail nicht ausreichend!)Antragsformulare für Behörden/ caritative Einrichtungen können in größerer Stückzahl per E-Mail beim FD 22 angefordert werden. elterngeld@maerkischer-kreis.de

    Rechtsgrundlage(n)

    Das Elterngeld ist geregelt im  Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

    Kosten

    Hinweise für Märkischer Kreis

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Elterngeld Antrag - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung Dateigröße: 70,6 Kilobytes Elterngeld - Änderungsantrag Covid-19 Dateigröße: 302,0 Kilobytes Elterngeld - Erläuterungen zu den Sonderregelungen Dateigröße: 300,6 Kilobytes Elterngeld - Antrag bis 31.08.2021 Dateigröße: 1097,5 Kilobytes Elterngeld - Erläuterungen zum Antrag bis 31.08.2021 Dateigröße: 143,5 Kilobytes Elterngeld - Erklärung für Selbständige bis 31.08.2021 Dateigröße: 201,7 Kilobytes Elterngeld - Erklärung für Alleinerziehende bis 31.08.2021 Dateigröße: 89,9 Kilobytes Elterngeld - Antrag ab 01.09.2021 Dateigröße: 1947,9 Kilobytes Elterngeld - Erläuterungen zum Antrag ab 01.09.2021 Dateigröße: 246,9 Kilobytes Elterngeld - Erklärung für Selbständige ab 01.09.2021 Dateigröße: 1399,6 Kilobytes Elterngeld - Erklärung für Alleinerziehende ab 01.09.2021 Dateigröße: 424,9 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de