Elterngeld

    Elterngeld

    Hinweise für Borken

    Der Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung Borken berät zu allen Fragen rund um das Thema Elterngeld und zur Elternzeit

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Antragstellung
    • Die Antragstellung ist erst ab der Geburt des Kindes möglich und

    • Sie haben dafür drei Monate Zeit

    • Mit dem Online-Antrag hier (dort klicken Sie auf "Jetzt Elterngeld online beantragen") kommen Sie einfacher und schneller zu Ihrem Elterngeld:

      • Nachweise mit dem Smartphone fotografieren und hochladen

      • Antrag vor der Geburt anlegen und speichern

      • Schritt-für-Schritt-Führung durch den Antrag

      • Individuelle Unterlagenliste

    • oder alternativ mit dem PDF-Antrag hier (klicken Sie dort entweder auf "Antrag auf Elterngeld für Geburten ab April 2024" ODER "Antrag auf Elterngeld für Geburten bis Ende März 2024")

    Beratung
    • Terminvergabe für telefonische oder persönliche Beratung (30 min): hier

    • Terminvergabe/Beratung bei Wohnsitz oder Arbeitsstätte in den Niederlanden: a.cluse@kreis-borken.de

    • kurze Fragen: 02861 681-1466 während der Servicezeiten:

    montags bis donnerstags: 8.30 - 16.00 Uhr
    freitags: 8.30 - 12.30 Uhr

    Anschrift
    • Kreis Borken, Elterngeldstelle, Burloer Str. 93, 46325 Borken

    Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.

    zur Übersichtskarte des Kreises Borken

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de