Vollstreckung
Hinweise für Recke
Die Gemeindekasse Recke nimmt die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen wahr.
Beschreibung
Hinweise für Recke
Die Gemeindekasse Recke nimmt die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen wahr.
Dies sind zum einen, eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte bzw. Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z.B. die GEZ, Industrie- und Handelskammern etc. einzuziehen sind. Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
Der Vollstreckung geht in der Regel eine schriftliche Ankündigung voraus.
Vollstreckt werden kann z.B. durch:
Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbeamten
Konto- oder Lohnpfändungen
Eintragung von Sicherungshypotheken bei vorhandenen Grundstücken
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen