Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Vollstreckung

    Hinweise für Recke

    Die Gemeindekasse Recke nimmt die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen wahr.

    Beschreibung

    Hinweise für Recke

    Die Gemeindekasse Recke nimmt die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen wahr.

    Dies sind zum einen, eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte bzw. Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z.B. die GEZ, Industrie- und Handelskammern etc. einzuziehen sind. Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.

    Der Vollstreckung geht in der Regel eine schriftliche Ankündigung voraus.

    Vollstreckt werden kann z.B. durch:

    • Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbeamten

    • Konto- oder Lohnpfändungen

    • Eintragung von Sicherungshypotheken bei vorhandenen Grundstücken

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachgruppe Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich III - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recke

    Formulare

    Hinweise für Recke

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Recke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Recke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de