Saisonkennzeichen
Hinweise für Lippe
Wie kann ich mein Fahrzeug nur für bestimmte Monate zulassen? Hier geht es zum Saisonkennzeichen.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Zulassung eines Fahrzeuges für einen begrenzten Zeitraum im Jahr. Dieser Zeitraum kann zwischen 2 und 11 Monaten betragen.
Wissenswertes:
Saisonkennzeichen dürfen maximal 7-stellig sein; Beispiel: LIP-AA11 oder LIP-A111
Saisonkennzeichen dürfen auch mit Oldtimer-Kennzeichen kombiniert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zulassungsstelle Barntrup
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
Zulassungsstelle Bad Salzuflen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
Zulassungsstelle Detmold
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
bei zugelassenen Fahrzeugen: die bisherigen Kennzeichen
Nachweis der Halterdaten, wie
gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen
vollständiger Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen
Hinweis: Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Saisonkennzeichen
Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)
SEPA-Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer
Bei Zulassung durch eine andere Person:
Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und Lichtbildausweis des BevollmächtigtenBei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet.
- Als Gewerbebetrieb ist Ihr Gewerbe in einer Stadt oder Gemeinde des Kreises Lippe angemeldet
- Als Firma ist Ihr Firmensitz oder eine Außenstelle im Kreis Lippe angemeldet
und - Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**
Tipp:
Diese Dienstleistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.
Fristen
Hinweise für Lippe
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
In der Regel direkt im Termin.
Kosten
Hinweise für Lippe
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Tipp:
Diese Dienstleistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024
Stichwörter
Hinweise für Lippe