Saisonkennzeichen

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens kann der Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Monatszeitraum das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll.

    Die Zulassungsdauer wird rechts auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt. Die Ziffer über dem Bindestrich kennzeichnet den Monat des Beginns, die unter dem Bindestrich den Monat der Beendigung des Zulassungszeitraumes und gilt immer für den vollen Monat.

    Außerhalb des Zeitraumes der Saisonzulassung darf das Fahrzeug weder betrieben werden, noch darf es im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

    Sie können eine Saisonzulassung jederzeit beantragen, unabhängig vom Beginn der Saison.

    Hinweis:

    Seit dem 01.11.2012 ist ein Saisonkennzeichen auch Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer ( grüne Kennzeichen) befreit sind, zuzuteilen.

    Die Kombination eines Saisonkennzeichens mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge ist seit dem 01.10.2017 möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle 405.21

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief ( muss vorgelegt werden ) AUSNAHME, wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil II (gilt nicht, bei hinterlegtem Fahrzeugbrief, oder wenn gleichzeitig eine Umschreibung oder ein Halterwechsel stattfindet) hinterlegt wurde, reicht die schriftliche Bestätigung des Finanzierungsgebers aus, in dem aber zum einen ausdrücklich die Zustimmung für den Saisonzeitraum gegeben werden muss und zum anderen muss dieses Schreiben den Verzicht auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II enthalten.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Saisoneintrag
    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (im Original),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
    • bisherige amtliche Kennzeichen

    Bei gleichzeitiger Umschreibung, Halterwechsel etc. werden folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:

    • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (bei Firmen)
    • ggfs. Vollmacht (siehe "Links/Downloads") mit Ausweis des Bevollmächtigten
    • gültige Hauptuntersuchung
    • SEPA - Lastschriftmandat (siehe "Links/Downloads")

    Besonderheiten:

    Bei Zulassung auf Personenmehrheiten (z.B. GbR) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person die Haftung für das Fahrzeug übernehmen (siehe "Downloads/Links")

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • Fahrzeug - Zulassungsverordnung ( FZV )
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO )
    • Straßenverkehrsgesetz ( StVG )
    • Pflichtversicherungsgesetz ( PflVG )
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz ( KraftStG )

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt.

    • 26,80 - 56,60 € für Verwaltungsgebühren
    • 10,20 bzw. 12,80 € zusätzlich für Wunschkennzeichen ( siehe "Downloads/Links" )
    • 15,30 € zusätzlich bei Rücksendung finanzierter Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
    • 10,00 - 32,00 € für die amtlichen Kennzeichen ( freie Anbieter )

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten ( unter "Kontakt" - "Zuständige Organisation, Öffnungszeiten, Adresse" ) und den dortigen Hinweis auf die Vergabe von Terminen.

    Wenn Sie die Angebote des Straßenverkehrsamtes nutzen und damit ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Straßenverkehrsamt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die entsprechenden Regelungen und Informationen für die Datenerhebung sind Ihnen spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung von Amts wegen mitzuteilen.

    Die unter Downloads/Links eingestellte Datenschutzinformation soll Sie daher vor der Nutzung unseres Angebotes über die gesetzlichen Regelungen informieren. Im Straßenverkehrsamt liegen diese Datenschutzinformationen zusätzlich an der Info-Theke für Sie zur Einsicht aus.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de