Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

    Wenn Sie ein Fahrzeug regelmäßig nur in bestimmten Zeiträumen nutzen, haben Sie die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen.

    Beschreibung

    Sie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Das ist der Nutzungszeitraum, in dem Sie jedes Jahr mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.

    Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.

    Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.

    Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

    Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz.

    Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
    • Sie verfügen über eine private Abstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei der persönlichen Beantragung:

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.

    Mit dieser Zuteilung:

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
    • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
    • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an

    Bei der Online-Beantragung:

    Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.

    Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:

    • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
    • an die Versicherung gemeldet
    • als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt

    Anschließend

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
    • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
    • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de