Fahrerkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Fahrerinnen und Fahrer von LKW und Bussen können ihre Fahrerkarte im Bürgerservice der Stadt Verl beantragen. Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und sollte vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bei Verlust oder Beschädigung kann eine Ersatz-Fahrerkarte in der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden. Ohne Fahrerkartedarf die Fahrerin bzw. der Fahrer ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät maximal 15 Werktage lang führen. Die Lenkzeiten sind dann manuell aufzuzeichnen.
Die Fahrerkarte wird Ihnen innerhalb von ca. einer Woche nach Beantragung zugeschickt.
Für Firmen sindUnternehmens- und Werkstattkarten erforderlich,die von der Bezirksregierung Detmold ausgegeben werden. Anträge können auch online oder telefonisch unter 0211 / 8371920 beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05246 / 9610
E-Mail: buergerservice@verl.de
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Pass
- EU-Kartenführerschein
- Lichtbild (35 x 45 mm)
Tipp:
Ihr Foto können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathauserfassen.
So funktioniert die Nutzung des Fototerminals:
- bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze
- der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
§4 Abs.4 S. 2 FPersV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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44,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
- Fahrerkarte - Serviceportal des Kreises Gütersloh (kreis-guetersloh.de) Die neuen Unternehmer- und Werkstattkarten werden beim Amt für Arbeitsschutz beantragt. Informationen hierzu erhalten Sie auch unter www.digiko.nrw.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes: www.kba.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen