Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Erteilung zur Werkstoffprüfung

    Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Sie wollen eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung betreiben oder Änderungen am Betrieb vornehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen und eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Um eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse betreiben zu können, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen und eine Genehmigung beantragen.

    Der Behörde müssen Sie auch mitteilen, wenn Sie wesentliche Änderungen an einer bereits bestehenden und genehmigten Röntgeneinrichtung vornehmen möchten. In diesem Fall benötigen Sie eine erneute Genehmigung.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 55

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    • Hauptantrag auf Genehmigung
      • des Betriebs einer Röntgeneinrichtung oder
      • der Änderung einer Röntgeneinrichtung
    • Unterlagen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind, zum Beispiel Pläne, Zeichnungen oder Beschreibungen
    • Angaben zur Anzahl der Strahlenschutzbeauftragten und deren Befugnissen
    • Angaben zur Ausrüstung und zu getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Schutzvorschriften
    • Angaben zur Zuverlässigkeit und Strahlenschutz-Fachkunde der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und der Strahlenschutzbeauftragten
    • eine Strahlenschutzanweisung, falls erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    • Es bestehen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der antragstellenden sowie der strahlenschutzbeauftragten Personen.
    • Die strahlenschutzbeauftragte Person muss über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügen.
    • Sie benötigen ausreichend viele Strahlenschutzbeauftragte und diese müssen über die für ihre Aufgaben erforderlichen Befugnisse verfügen.
    • Sie benötigen ausreichend Personal, um die Tätigkeit sicher ausführen zu können.
    • Sie müssen über ausreichend Ausrüstung verfügen und entsprechende Maßnahmen treffen zur Einhaltung der Schutzvorschriften nach dem Stand der Technik.
    • Es handelt sich um eine gerechtfertigte Tätigkeitsart und dieser stehen keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie die Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen. Erst wenn Sie die Genehmigung schriftlich erhalten haben, dürfen Sie die Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de