Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Genehmigung
Beibehaltungsgenehmigung / doppelte Staatsangehörigkeit
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Beschreibung
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021