Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Genehmigung

    Beibehaltungsgenehmigung / doppelte Staatsangehörigkeit

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten (ABH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schederhofstr. 45

    45145 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-38883

    Fax: +49 201 88-38903

    E-Mail: abh@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 21

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02114750

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Dez21.Staatsangehoerigkeitsangelegenheiten@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist das so genannte Beibehaltungsverfahren abgeschafft worden.

    Mehrstaatigkeit wird in Deutschland ab sofort generell hingenommen. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen nicht-deutschen Staatsangehörigkeit tritt nicht mehr ein. Insoweit ist auch das Erfordernis eines Antrages auf Beibehaltung entfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de