Beibehaltungsgenehmigung / doppelte Staatsangehörigkeit
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf
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Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 21
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02114750
Fax: Nicht vorhanden
E-Mail: Dez21.Staatsangehoerigkeitsangelegenheiten@brd.nrw.de
Voraussetzungen
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist das so genannte Beibehaltungsverfahren abgeschafft worden.
Mehrstaatigkeit wird in Deutschland ab sofort generell hingenommen. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen nicht-deutschen Staatsangehörigkeit tritt nicht mehr ein. Insoweit ist auch das Erfordernis eines Antrages auf Beibehaltung entfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
Stichwörter
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