Volksbegehren
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Beim Volksbegehren handelt es sich um eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens an den Landtag NRW, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Die Wahlbehörde unterstützt Antragsteller insbesondere beratend. Das übrige Verfahren ist eine Landesangelegenheit und keine kommunale Aufgabe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Sofern Sie zunächst das Beratungsangebot der Wahlbehörde nutzen möchten, bringen Sie nach Möglichkeit den Gesetzesentwurf und den Entwurf der Eintragungsliste mit.
Die Wahlbehörde bietet die Durchführung eines Beratungsgesprächs an.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Kosten der Listenauslegung tragen die Antragsteller (Erstattung eventuell möglich).
Hinweise (Besonderheiten)
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Die eigentliche Zuständigkeit liegt vor allem beim Innenministerium NRW bzw. bei der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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