Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung
Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Hinweise für Witten
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Es ist die Aufgabe des Pflegekinderdienstes, neue Pflegeeltern bzw. Einzelpersonen für Dauerpflege oder Kurzzeitpflege zu gewinnen, diese auf ihre Eignung zu überprüfen und auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Dies geschieht durch Informationsgespräche und in einem Vorbereitungsseminar. Der Pflegekinderdienst begleitet intensiv die Anbahnungskontakte des Kindes zur Pflegefamilie und auch die ersten Besuchskontakte des Kindes mit seinen leiblichen Eltern. Er unterstützt in Form von intensiver Beratung und Begleitung die Pflegeeltern in ihrer verantwortungsvollen und schwierigen Tätigkeit im Rahmen des Hilfeplans für das Kind/Jugendlichen oder jungen Volljährigen und ist bei entsprechendem Bedarf auch bei der Vermittlung und Einleitung ambulanter Fördermaßnahmen behilflich. Ein zusätzliches Angebot für Pflegefamilien sind einmal jährlich stattfindende Wochenendfahrten und themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen zu rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Fragestellungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch mitgeteilt.
Formulare
Hinweise für Witten
Voraussetzungen
Hinweise für Witten
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Witten
Fristen
Hinweise für Witten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Witten
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Kosten
Hinweise für Witten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Witten
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023