Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Hinweise für Witten

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Es ist die Aufgabe des Pflegekinderdienstes, neue Pflegeeltern bzw. Einzelpersonen für Dauerpflege oder Kurzzeitpflege zu gewinnen, diese auf ihre Eignung zu überprüfen und auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Dies geschieht durch Informationsgespräche und in einem Vorbereitungsseminar. Der Pflegekinderdienst begleitet intensiv die Anbahnungskontakte des Kindes zur Pflegefamilie und auch die ersten Besuchskontakte des Kindes mit seinen leiblichen Eltern. Er unterstützt in Form von intensiver Beratung und Begleitung die Pflegeeltern in ihrer verantwortungsvollen und schwierigen Tätigkeit im Rahmen des Hilfeplans für das Kind/Jugendlichen oder jungen Volljährigen und ist bei entsprechendem Bedarf auch bei der Vermittlung und Einleitung ambulanter Fördermaßnahmen behilflich. Ein zusätzliches Angebot für Pflegefamilien sind einmal jährlich stattfindende Wochenendfahrten und themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen zu rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Fragestellungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    51.4.5 Spezialdienste 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Stockumer Str. 28, 58453 Witten

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch mitgeteilt.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

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    Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de