Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

    Beschreibung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

    Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de