Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Beschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420
E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Barntrup
Formulare
Hinweise für Barntrup
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Barntrup
Verfahrensablauf
Hinweise für Barntrup
Fristen
Hinweise für Barntrup
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Kosten
Hinweise für Barntrup
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Barntrup
Weitere Informationen
Hinweise für Barntrup
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023
Stichwörter
Hinweise für Barntrup