Jagdschein

    Jagdschein

    Hinweise für Tecklenburg

    Beschreibung

    Hinweise für Tecklenburg

    Ein Jagdschein ist die Voraussetzung dafür, dass eine Person der Jagd nachgehen darf. Er berechtigt dazu, für die Jagd eine Waffe zu nutzen.

    Anträge auf einen Jagdschein bzw. dessen Verlängerung können im Bürgerbüro gestellt werden. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Für Einzelheiten zum Jagdschein bzw. zur Jagd wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt des Kreises Steinfurt unter der Tel.-Nr.: 02551/69-2205 oder per E-Mail: ordnungsamt@kreis-steinfurt.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tecklenburg

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • aktuelles, biometrisches Foto (bei Erstbeantragung oder wenn der Jagdschein nicht mehr verlängerbar ist)

    • Nachweis über bestandene Jägerprüfung (bei Erstbeantragung)

    • Nachweis über abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

    Formulare

    Hinweise für Tecklenburg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tecklenburg

    • Mindestalter 18 Jahre

    • bestandene Jägerprüfung

    • Jagdhaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg

    Bundesjagdgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tecklenburg

    Fristen

    Hinweise für Tecklenburg

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Tecklenburg

    Kosten

    Hinweise für Tecklenburg

    Die Gebühr wird vom Kreis Steinfurt festgesetzt und Ihnen per Zahlschein nach Beantragung des Jagdscheins schriftlich mitgeteilt. Gegebenenfalls erfragen Sie die Höhe der Gebühr vorab bitte direkt beim Kreis Steinfurt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tecklenburg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Tecklenburg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Tecklenburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de