Jagdschein
Hinweise für Tecklenburg
Beschreibung
Hinweise für Tecklenburg
Ein Jagdschein ist die Voraussetzung dafür, dass eine Person der Jagd nachgehen darf. Er berechtigt dazu, für die Jagd eine Waffe zu nutzen.
Anträge auf einen Jagdschein bzw. dessen Verlängerung können im Bürgerbüro gestellt werden. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Für Einzelheiten zum Jagdschein bzw. zur Jagd wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt des Kreises Steinfurt unter der Tel.-Nr.: 02551/69-2205 oder per E-Mail: ordnungsamt@kreis-steinfurt.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tecklenburg
gültiger Personalausweis oder Reisepass
aktuelles, biometrisches Foto (bei Erstbeantragung oder wenn der Jagdschein nicht mehr verlängerbar ist)
Nachweis über bestandene Jägerprüfung (bei Erstbeantragung)
Nachweis über abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
Hinweise für Tecklenburg
Voraussetzungen
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Mindestalter 18 Jahre
bestandene Jägerprüfung
Jagdhaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tecklenburg
Bundesjagdgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr wird vom Kreis Steinfurt festgesetzt und Ihnen per Zahlschein nach Beantragung des Jagdscheins schriftlich mitgeteilt. Gegebenenfalls erfragen Sie die Höhe der Gebühr vorab bitte direkt beim Kreis Steinfurt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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